Wer wurde befragt? Die Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus 2022

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Neben Angaben zur Bevölkerung wird in der Gebäude- und Wohnungszählung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dafür werden etwa 23 Millionen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer und
  • Verwaltungen sowie weitere
  • Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Gebäuden oder Wohnungen befragt

Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung ab?

Im Mai 2022 erhalten die Auskunftspflichtigen von dem jeweiligen statistischen Amt ihres Landes Post mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Dort beantworten sie Fragen zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Also beispielsweise zum Baujahr, zum Energieträger – also womit geheizt wird – zur Wohnfläche oder zur Nettokaltmiete. Die genauen Fragen können dem Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung entnommen werden. Die Inhalte der Befragung sind durch eine EU-Verordnung festgelegt. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Zensus­gesetz.

Übrigens: Die Feststellungserklärung der Grundsteuerreform steht nicht im Zusammenhang mit dem Zensus 2022! Hier erfahren Sie mehr zur Unterscheidung.

Für Wohnungsunternehmen gibt es anstelle des Online-Fragebogens ein gesondertes Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung. Sie wurden bereits vor Mai 2022 von den Statistischen Ämtern der Länder kontaktiert. Ausführliche Informationen dazu stehen auf unserer Seite Wohnungsunternehmen beim Zensus 2022.

Was ist bisher passiert?

Zur Vorbereitung haben die Statistischen Ämter der Länder Angaben zu den zählungsrelevanten Gebäuden und den Auskunftspflichtigen ermittelt. Die Verwaltungsdatenquellen, aus denen die Auskunftspflichtigen ermittelt werden konnten, sind im Zensus­vorbereitungs­gesetz 2022 geregelt. Anschließend wurden diese Informationen auf ihre Aktualität und Qualität überprüft.

Im Zuge dessen fand im Jahr 2021 die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dabei wurde ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Welche Merkmale werden erhoben?

Gebäudemerkmale

  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)
  • Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen etc.)
  • Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)
  • Baujahr
  • Zahl der Wohnungen im Gebäude
  • Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)
  • Energieträger der Heizung (Heizöl, Gas etc.)

Wohnungsmerkmale

  • Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)
  • Leerstandsgründe
  • Leerstandsdauer
  • Fläche der Wohnung
  • Zahl der Räume
  • Nettokaltmiete

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten

  • Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
  • Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen

    Die vollständige Auflistung der Merkmale finden Sie im Zensus­gesetz.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Daten, die beim Zensus erhoben werden, unterliegen den strengen Vorgaben des Datenschutzes und der Geheimhaltung in der amtlichen Statistik. Alle Daten werden ausschließlich verschlüsselt übermittelt und nur für statistische Zwecke erhoben.

In unserem Faktencheck erfahren Sie weitere Details zum Datenschutz.

Zur Veröffentlichung gelangen nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder einzelne Personen zulassen. Auf unserer Seite Datenschutz und Informationssicherheit erfahren Sie mehr zu den strengen Vorgaben des Datenschutzes beim Zensus 2022.